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Lesezeit: ca. 7 Minuten

veröffentlicht: 17.07.2024

AutorIn: Frédéric Erben

Compliance im Bau leicht gemacht mit der
A1-Bescheinigung

Wie Sie als Generalunternehmer den Sozialversicherungsstatus von ausländischen Arbeitskräften einfach und sicher nachweisen

Fachkräfte aus dem Ausland: In der Baubranche nicht mehr wegzudenken. Sie tragen wesentlich zur heimischen Wertschöpfung bei. Doch bei internationalen Bauprojekten stellt sich immer eine Frage, die Generalunternehmer auf Trab hält: Wie können wir sicherstellen und belegen, dass die ausländischen Arbeitskräfte auch ordnungsgemäß versichert sind? Die Antwort liegt im Sozialversicherungsnachweis. Und dafür stehen Generalunternehmern verschiedene Möglichkeit zur Verfügung. Die A1-Bescheinigung nimmt bei Arbeitern aus dem EU-Ausland die wichtigste Rolle ein. Doch was macht dieses Dokument so besonders und wie können Generalunternehmer davon profitieren? Lesen Sie, warum die A1-Bescheinigung nicht nur ein Stück Papier ist, sondern ein mächtiges Werkzeug. Eines, das den Unterschied macht, um die Compliance im Baugewerbe sicherzustellen.

1. Arbeitnehmer aus dem Ausland: Ein Blick auf die Rahmenbedingungen

Auf deutschen Baustellen geht es international zu. Kein völlig neuer Trend, denn bedingt durch den inländischen Fachkräftemangel müssen Alternativen gesucht werden, um Bauprojekte erfolgreich zu realisieren. Der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte ist oft Teil der Lösung. Denn in Deutschland dürfen EU-Bürger ohne Einschränkungen arbeiten. Das besagt die sogenannte uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das gilt übrigens auch für Staatsangehörige aus Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz und bedeutet: Eine spezielle Arbeitserlaubnis, um in Deutschland beruflich tätig zu werden, ist nicht nötig. Doch auch Personen außerhalb der EU haben unter bestimmten Bedingungen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt am Bau.

Bei internationaler Zusammenarbeit und grenzüberschreitenden Bauprojekten wird Compliance-Management zur großen Herausforderung. Denn ganz gleich, ob die Arbeiter aus der EU oder aus einem Drittland stammen: Als General- oder Nachunternehmer sind Sie dafür verantwortlich, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dann geht’s um Fragen wie: Verfügen die Arbeiter aus Drittstaaten über die erforderliche Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung? Halten sie die vereinbarten Qualitäts- und Sicherheitsstandards ein? Und ganz wichtig: Ist auch jeder sozialversichert? Hier sind Generalunternehmer in der Verantwortung und müssen die entsprechenden Nachweise einfordern.  

Welche Optionen für die Sozialversicherung ausländischer Mitarbeiter gibt es?

Möglichkeit 1: Ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland versichert
Nachweis über die deutsche Sozialversicherungsnummer bzw. die Sofort- oder Jahresmeldung.

Möglichkeit 2: Ausländischer Arbeitnehmer im Heimatland versichert
Nachweis entweder über die A1-Bescheinigung oder über Nachweise bilateraler Länderabkommen.
Hilfreich ist das Zoll FKS Prüfschema das die notwendigen Mitarbeiternachweise gemäß der getroffenen Länderabkommen aufschlüsselt.  

2. Sozialversicherungsstatus ausländischer Mitarbeiter nachweisen: So geht’s!

Noch vor einigen Jahren wurde der Einsatz von Arbeitskräften aus dem Ausland teilweise recht locker gehandhabt. Nicht selten fielen Beschäftigte – nach einem Unfall beispielsweise – zuhause in ein „Sozialversicherungsloch“. Deshalb trat 1996 die Entsenderichtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen der Europäischen Union in Kraft. Diese regelt die Bedingungen von Arbeitnehmern innerhalb der EU. Das Ziel dahinter: Faire Arbeitsbedingungen am Einsatzort gewährleiten, vor zu niedrigen Löhnen schützen und Sozialleistungen festlegen. So müssen Generalunternehmen belegen, dass Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt werden. Für diesen Nachweis gibt es verschiedene Optionen. Grundsätzlich kann der Beschäftigte sowohl in Deutschland als auch in seinem Heimatland sozialversichert sein.

Die A1-Bescheinigung im Fokus: Garant für sichere internationale Bauprojekte

Die A1-Bescheinigung, auch unter dem Begriff Entsendebescheinigung oder Sozialversicherungszertifikat bekannt, ist ein standardisiertes Dokument, das die Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmern im Ausland sicherstellt. Der A1-Antrag wird ganz einfach elektronisch gestellt – entweder über die Entgeltabrechnungs-Software oder über das SV-Meldeportal und an den zuständigen Sozialversicherungsträger im Entsendestaat übermittelt. Werden alle Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung erfüllt, erfolgt die Zustellung online. Mit dem Dokument belegen Nach- und Subunternehmer, dass die Beschäftigten bei Arbeitseinsätzen im europäischen Ausland in ihrem Heimatland sozialversichert sind und keine doppelten Beiträge abführen müssen.  
Genau dafür hat sich die Europäische Union in den letzten Jahren stark gemacht und die Entsenderichtlinie EU eingeführt. Damit lassen sich die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten koordinieren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die in andere EU-Länder entsandt werden, auch weiterhin vollen Sozialversicherungsschutz genießen – grundsätzlich für die Dauer des Einsatzes im Ausland, aber längstens für den Zeitraum von maximal 24 Monaten. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Doch was ist, wenn Mitarbeiter aus einem Drittstaat im Bauprojekt involviert sind? 

3. Vorteile der A1-Bescheinigung: Richtungsweiser im Compliance Management

Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und ihre Nachweispflicht zu erfüllen, setzen bereits viele Generalunternehmer auf die A1-Bescheinigung. Aus gutem Grund. Denn diese bietet eine Reihe von Vorteilen: 

  • Als Generalunternehmer abgesichert

    Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis für die Erfüllung Ihrer kaufmännischen Sorgfaltspflicht. Denn damit stellen Sie sicher, dass die sozialversicherungsgesetzlichen Bestimmungen entlang der gesamten Nach- und Subunternehmer-Kette eingehalten werden.
  • Klare Linie

    Liegt Ihnen eine A1-Bescheinigung vor, müssen Sie keine weiteren Nachforschungen anstellen, um zu prüfen, ob der Beschäftigte ordnungsgemäß versichert ist. Dank des standardisierten Aufbaus lässt sich das Dokument blitzschnell prüfen und ist leicht auditierbar. Bedeutet: Die A1 vereinfacht nicht nur erheblich den internen Check, sondern reduziert auch den Aufwand bei externen Kontrollen durch Zoll oder Sozialversicherungsträger.
  • Mitarbeiterrechte

    Ein weiteres Plus: Die A1-Bescheinigung wahrt die Rechte der entsandten Mitarbeiter. Sie belegt die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften im Ausland und schützt vor Doppelzahlungen. Im Ernstfall sichert die A1-Bescheiningung Sozialleistungen und medizinische Versorgung zu.
  • Schutz vor finanziellen Belastungen

    Halten Sie sich als General- oder Nachunternehmer nicht an die Sozialversicherungsvorschriften, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen. Hohe Bußgelder und Strafen drohen. Die A1-Bescheinigung schützt Sie vor finanziellen Belastungen, denn Sie können damit nachweisen, dass die ausländischen Arbeitnehmer weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes angehören und dort ihre Beiträge zahlen.
  • Starkes Image

    Vertrauen schaffen, Chancen eröffnen – Arbeiten Sie mit A1-Bescheinigungen und zeigen Sie damit als Generalunternehmer: „Wir legen Wert auf Professionalität und handeln verantwortungsbewusst.“ Mit der Verwendung des Dokuments schaffen Sie Vertrauen auf allen Seiten: Mitarbeiter fühlen sich gut aufgehoben, neue Geschäftsmöglichkeiten stehen offen.

4. Good to know! Herausforderungen im Kontext der A1-Bescheinigung

Die A1-Bescheinigung bietet viele Vorteile. Bei der Handhabung des Dokuments sollten Sie jedoch folgende Punkte beachten: 

  • Gültigkeit der A1-Bescheinigung

    Eine A1-Bescheinigung ist standardmäßig 12 Monate gültig. Doch Bauvorhaben und Gewerke haben oft eine längere Laufzeit. Es ist zwar möglich, das Dokument zu verlängern, aber jeweils nur um zwei Mal 6 Monate auf zunächst 18 Monate, längstens jedoch auf 24 Monate. Nach dieser Frist muss ein ausländischer Mitarbeiter bei einer deutschen Krankenkasse versichert werden.
  • Den Überblick behalten

    Damit die A1-Bescheinigung effektiv enthaftet, muss ihre Gültigkeit überwacht und die Bescheiningung bei Bedarf aktualisiert und werden. Dies erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit und Dokumentation.
  • Verwaltungsaufwand

    Das Beantragen und Verwalten der A1-Bescheinigung kann Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Gerade dann, wenn sie für eine größere Anzahl von Arbeitnehmern benötigt wird.
  • Fehler und ihre Folgen

    General- und Nachunternehmer sind dafür verantwortlich, dass die A1-Bescheinigung korrekt ausgefüllt und rechtzeitig beantragt wird. Bei Patzern oder Verzögerungen drohen nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen.
  • Trugschlussgefahr

    Achtung! Mit der A1 Bescheinigung lassen sich keine Rückschlüsse hinsichtlich der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Deutschland ziehen. Ein Mitarbeiter des Nachunternehmers aus einem Drittstaat kann zwar eine A1-Bescheiningung aus einem EU-Staat vorweisen, ist deshalb aber nicht in Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt.

5. A1-Bescheinigung oder Nachweis gemäß Länderabkommen?

Neben der standardisierten A1-Bescheinigung gibt es weitere bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und einigen Drittstaaten, wie zum Beispiel Bosnien und Herzegowina, Marokko, Nordmazedonien, Serbien die Türkei oder Tunesien. Doch was unterscheidet diese bilateralen Länderabkommen von der A1-Bescheinigung?

Der größte Unterschied zeigt sich auf den ersten Blick: Dokumente, die auf Basis bilateraler Abkommen den Sozialversicherungsstatus bescheinigen, sind sehr individuell, was Inhalte oder Regelungen angeht. Auch Sprachbarrieren erschweren die Bewertung des vorgelegten Nachweises. Oft ist der Aufwand, die Vorgaben richtig zu interpretieren, recht kompliziert. Verlangen Generalunternehmer jedoch A1-Bescheinigungen, entfallen – dank der einheitlichen Form – aufwendige Prüfungen oder auch Übersetzungen. Grundsätzlich schaffen sich Generalunternehmer mit diesem Dokument eine gute, vor allem transparente Basis und sind in Sachen Sozialversicherungsnachweis stets auf der sicheren Seite.

Übrigens:  

Die Regelungen zum Nachweis des Sozialversicherungsstatus für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland gelten auch anders herum: Für Mitarbeiter, die hier versichert sind, jedoch in Auslandsprojekten eingesetzt sind, lässt sich mit einer A1-Bescheinigung deren Versicherungsschutz nachweisen. 


Wie man in Deutschland eine A1 beantragt

 

 

Insgesamt überwiegen die Vorteile der A1-Bescheinigung für die Bauindustrie

  • Die A1-Bescheinigung ist nach europäischem Standard inhaltlich auf einen Blick nachvollziehbar.
  • Die A1-Bescheinigung ist in der Baubranche weit verbreitet und international anerkannt. Sie erleichtert die Verwaltung sowie interne und externe Kontrollen.

Kurzgesagt:

"Die A1-Bescheinigung ist ein wirksames Instrument, um Prozesse zu vereinfachen und Haftungsrisiken bei internationalen Bauprojekten zu vermeiden.
 
Durch eine strategische Planung und den gezielten Einsatz digitaler Tools lassen sich mögliche Nachteile minimieren, sodass General- und Nachunternehmer gleichermaßen von den zahlreichen Vorzügen der A1-Bescheinigung profitieren können."

Sie haben Fragen?

Wie Sie DEXEVO bei der Verwaltung von A1-Bescheinigungen unterstützt: 

Wir finden: Je komplexer die Aufgabe ist, desto einfacher sollte die Lösung sein. Geht’s um Dokumentenüberwachung, Fristeinhaltung oder die rechtskonforme Verwaltung von Personen- und Unternehmensdaten: Mit unserer webbasierten Cloud-Lösung im Nachunternehmer-Management behalten Sie immer den Überblick – auch über die Nachweiserbringung in Sachen Sozialversicherung. Digitale Baumanagement-Systeme – wie die DEXEVO WARP-Plattform – bieten lückenloses Compliance-Reporting und unterstützen auch dabei, A1-Bescheinigungen effizient zu verwalten. Wann läuft das Dokument ab? Ist eine Verlängerung möglich? WARP erinnert automatisch und bringt Sie mit nur einem Knopfdruck auf Stand. So lassen sich beim Beauftragen von Arbeitskräften aus dem europäischen Ausland Prozesse vereinfachen und Haftungsrisiken minimieren. 

Sie sind General-, Nach- oder Subunternehmer und möchten wissen, wie unser WARP-Plattform Sie bei den täglichen Aufgaben intelligtent und effizient unterstützen kann? Lassen Sie uns persönlich darüber reden. In einem kostenfreien Beratungsgespräch.  
 
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Über DEXEVO

Prozesse optimieren, Produktivität verbessern, Kosten senken – DEXEVO ist seit 10 Jahren Experte & Partner, wenn es um rechtssicheres digitales Nachunternehmer-Management in der Bauindustrie geht. Als führender Anbieter finden wir gemeinsam mit Generalunternehmern und Nachunternehmen kluge Lösungen. Solche, die dauerhaft stabil funktionieren und den aktuellen Entwicklungen der Bau-IT-Systemlandschaft Rechnung tragen. Wir implementieren zentrale digitale Plattformen und unterstützen mitunter bei der Erfüllung von Nachweispflichten im Kontext des Nachunternehmermanagement – auch bei internationalen Bauprojekten.

Ob Beauftragung oder Entsendung von ausländischen Arbeitskräften: Beschäftigt Sie bei Ihrem Bauprojekt eine Sonderkonstellation? Teilen Sie Ihr Anliegen mit uns! Zusammen mit unseren Netzwerkpartnern finden wir die passende Lösung für Sie.

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